Für unsere Kunden fallen keine Kosten für die Parkraum-Überwachung und Service-Leistungen an. Von der Beratung bis hin zum fertigen Konzept und dessen Umsetzung. Keine Kündigungsfrist – Sie möchten das Angebot von EPM nicht mehr in Anspruch nehmen? Kein Problem, der Vertrag ist jederzeit kündbar – wir beenden dann sofort die Kontrolltätigkeit.

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INDIVIDUALISIERUNG

Alles aus einer Hand – Beratung, Konzept und Ausführung

Im Vorfeld jeder Beratung nehmen kompetente Mitarbeiter von Eastrella Parkplatz Management (EPM) die betreffende Parkfläche persönlich in Augenschein. So lassen sich individuelle Besonderheiten erkennen und in das Konzept für das Parkraummanagement einbeziehen.

Für die erfolgreiche Überwachung ist auch bedeutsam, ob die Stellplätze auf dem Privatgrundstück grundsätzlich kostenlos genutzt werden dürfen, ob eine Parkscheibe gefordert wird oder ob ein Parkscheinautomat vorhanden ist.

Betrachtet wird auch, ob – beispielsweise für Mitarbeiter – ausgewiesene Dauerparkplätze sinnvoll wären und wie sich vorhandene Kapazitäten besser nutzen lassen. Sobald Einigkeit über das geplante Parkplatzma-nagement besteht, beginnt EPM schnellstmöglich mit der Umsetzung der notwendigen Maßnahmen.

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KUNDENSERVICE

Das eigene Hausrecht konsequent durchsetzen

Durch die deutlich sichtbaren Hinweisschilder sind die Nutzungsbedingungen jedem bekannt der den privaten Parkraum befährt.

Auf dieser Basis kontrolliert Eastrella Parkplatz Management (EPM) konsequent die auf den Parkflächen abgestellten Fahrzeuge. Berücksichtigung finden dabei sowohl die Einhaltung gestatteter Parkzeiten anhand von Parkschein oder -scheibe wie auch die mögliche Zweckentfremdung der Kundenparkplätze durch „Fremdparker“.

Der Abgleich erfolgt mit Unterstützung eines modernen digitalen Überwachungssystems. Für unberechtigt abgestellte Fahrzeuge stellt EPM kostenpflichtige Verwarnungen aus oder veranlasst für unbelehrbare Fahrzeugführer Abschleppen gegen Gebühr.

Das Abschleppen beschränkt sich dabei oft auf die Freihaltung von Rettungswegen, Notausgängen und Lieferzonen.

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RECHTSSICHERHEIT

Eastrella Parkplatz Management (EPM) strebt vordergründig die Zufriedenheit des Auftraggebers und dessen Kundschaft an.

Wer als Falsch- oder Langzeitparker festgestellt wird, muss mit Sanktionen rechnen, die von kostenpflichtiger Verwarnung bis hin zum Abschleppen des Fahrzeuges reichen können. Damit sich „Gewohnheitsfalschparker“ an die neue Situation gewöhnen können, setzt EPM in der Anfangsphase der beauftragten Parkraumüberwachung auf eine etwa einwöchige Eingewöhnungszeit mit Aufklärung zur Nutzungsordnung statt sofort auf die Ahndung von Parkverstößen.

Danach setzt die vereinbarte Vorgehensweise ein. Fahrzeugführer, die sich dagegen zur Wehr setzen wollen, bekommen das EPM- Beschwerdemanagement als Ansprechpartner benannt. Da EPM jeden Vorgang gewissenhaft dokumentiert, lässt sich jederzeit nachvollziehen, ob die Stornoanfrage berechtigt ist oder nicht.

Bei einem Widerspruch sichtet EPM die vorliegenden Daten umgehend und gibt zeitnah ein Feedback. In Zweifelsfällen wird EPM in Absprache mit dem Auftraggeber eine Entscheidung über das weitere Vorgehen.