Parkverstoß

Formular für Einspruch

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Unternehmensadresse:

Eastrella GmbH
Postfach 501022,
18155 Rostock

E-Mail: contact@epm-deutschland.de

EPM - HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Durch eine detaillierte Dokumentation aller relevanten Daten jedes einzelnen Vorgangs, wird sichergestellt,
dass dieser jederzeit nachvollziehbar ist. Sollten durch einen Einspruch neue Erkenntnisse gewonnen werden,
kann geprüft werden, ob die Stornierungsanfrage berechtigt ist.

Warum habe ich trotz eingelegter Parkscheibe/eingelegten Parkscheins eine Zahlungs- aufforderung erhalten?

Im Falle der Parkscheibe ist der häufigste Grund, dass diese nicht ordnungsgemäß eingestellt wurde oder durch altersbedingte Verbrauchsspuren die Parkzeit nicht eindeutig zu bestimmen war. Außerdem kann es vorkommen, dass die Parkscheibe/der Parkschein nicht zu erkennen war oder beim Zuschlagen der Autotür
heruntergefallen ist.

Durch den bewussten Verzicht auf eine Telefonnummer, entfällt ein gebuchtes Call-Center, deren Mitarbeiter nicht mit der Thematik vertraut sind und nur darauf aus sind zu beschwichtigen. Durch das Versenden von E-Mails haben beide Seiten einen schnellen Überblick der Kommunikation und Gespräche können somit nicht verloren gehen. Somit entfällt ein gebuchtes Call-Center, deren Mitarbeiter nicht mit der Thematik vertraut sind und nur darauf aus sind zu beschwichtigen. Durch das Versenden von E-Mails haben beide Seiten einen schnellen Überblick der Kommunikation und Gespräche können somit nicht verloren gehen.

Die Mitarbeiter der Eastrella GmbH sind dazu angehalten eine zeitliche Toleranz für das Erstellen von Zahlung-saufforderungen einzuhalten. Diese beträgt in der Regel 15 Minuten, außer in schwerwiegenden Fällen wie z. B. das Versperren von Feuerwehrzufahrten.

Die Eastrella GmbH ist ein privates Unternehmen und hat keinen Zugriff auf Steuergelder, um Mitarbeiter zu bezahlen oder Halterabfragen durchzuführen. Einkünfte aus Zahlungsaufforderungen müssen darüber hinaus versteuert werden.
Die Eastrella GmbH lässt nur dann Fahrzeuge entfernen, wenn die allgemeine Sicherheit gefährdet ist, wie beim Versperren von Feuerwehrzufahrten, Rettungswegen und Notausgängen oder wenn eine Behinderung vorliegt, weil das Fahrzeug im absoluten Halteverbot abgestellt wurde, wie zum Beispiel dem Lieferantenein- gang.