Parkverstoß
Formular für Einspruch
- Sie haben Fragen zu einem Parkverstoß?
- Sie haben Ihrer Meinung nach zu Unrecht eine Zahlungsaufforderung bekommen?
- Sie waren innerhalb der Frist und bekamen trotzdem eine Zahlungsaufforderung?
- Oder es handelt sich nur um ein Missverständnis?
- Bitte schreiben Sie uns eine Email in der sie den Sachverhalt schildern, damit wir ihr Anliegen schnellst möglich überprüfen können.
Für die Kontaktaufnahme mit Ihnen müssen wir Ihre Daten sichern. In keinem Fall werden die erhobenen Daten verkauft oder aus anderen Gründen an Dritte weitergegeben. Wir erheben diese Daten auf Grundlage des Artikel 6, Absatz 1, Buchstabe f DSGVO. Mehr erfahren Sie in der Datenschutzerklärung.
Unternehmensadresse:
Eastrella GmbH
Postfach 501022,
18155 Rostock
E-Mail: contact@epm-deutschland.de
EPM - HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
Durch eine detaillierte Dokumentation aller relevanten Daten jedes einzelnen Vorgangs, wird sichergestellt,
dass dieser jederzeit nachvollziehbar ist. Sollten durch einen Einspruch neue Erkenntnisse gewonnen werden,
kann geprüft werden, ob die Stornierungsanfrage berechtigt ist.
Warum habe ich trotz eingelegter Parkscheibe/eingelegten Parkscheins eine Zahlungs- aufforderung erhalten?
Im Falle der Parkscheibe ist der häufigste Grund, dass diese nicht ordnungsgemäß eingestellt wurde oder durch altersbedingte Verbrauchsspuren die Parkzeit nicht eindeutig zu bestimmen war. Außerdem kann es vorkommen, dass die Parkscheibe/der Parkschein nicht zu erkennen war oder beim Zuschlagen der Autotür
heruntergefallen ist.
Warum gibt es keine Telefonnummer?
Ich war nur eine Minute über der Zeit, warum bekomme ich eine Zahlungsaufforderung?
Die Mitarbeiter der Eastrella GmbH sind dazu angehalten eine zeitliche Toleranz für das Erstellen von Zahlung-saufforderungen einzuhalten. Diese beträgt in der Regel 15 Minuten, außer in schwerwiegenden Fällen wie z. B. das Versperren von Feuerwehrzufahrten.